Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Arifi Automobile AG

Sitz: Diessenhofen, Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Arifi Automobile AG (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Sie gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • den Ankauf von Fahrzeugen
  • Online-Inserate und Fernkommunikation
  • Geschäfte mit Privatpersonen und gewerblichen Händlern im In- und Ausland

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote, insbesondere Fahrzeugangebote auf Websites, Inserate oder Plattformen, sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn

  • der Kunde ein Angebot annimmt (schriftlich, elektronisch oder mündlich) und
  • der Verkäufer die Annahme ausdrücklich bestätigt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Fahrzeugbeschrieb und Zustand

3.1 Gebrauchtfahrzeuge

Bei Gebrauchtfahrzeugen handelt es sich um Occasionsfahrzeuge mit alters- und laufleistungsbedingten Gebrauchsspuren. Normale Abnutzung stellt keinen Mangel dar.

Angaben zu:

  • Kilometerstand
  • Vorbesitzern
  • Unfallfreiheit
  • Servicehistorie

erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

Der Kunde hatte Gelegenheit, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss zu besichtigen und Probe zu fahren. Mit Vertragsabschluss gilt das Fahrzeug als genehmigt, soweit keine verdeckten Mängel vorliegen.

3.2 Neufahrzeuge

Bei Neufahrzeugen gelten die Spezifikationen des Herstellers. Technische Änderungen, Modellpflege oder Ausstattungsabweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

4. Gewährleistung und Garantie

4.1 Sachgewährleistung

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung für Sachmängel bei Gebrauchtfahrzeugen ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss gilt nicht bei:

  • absichtlich verschwiegenen Mängeln
  • zugesicherten Eigenschaften
  • Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit

Bei Neufahrzeugen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht Herstellergarantien vorgehen.

4.2 Garantien

Allfällige Garantien (z. B. Händler- oder Fremdgarantien) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Ein Garantieanspruch besteht nur im dort definierten Umfang.

5. Fahrzeugankauf durch den Verkäufer

Beim Verkauf eines Fahrzeugs an den Verkäufer sichert der Kunde zu, dass:

  • alle Angaben zum Fahrzeug vollständig und korrekt sind
  • keine verdeckten Unfallschäden, Manipulationen oder technischen Mängel verschwiegen werden
  • das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (kein Leasing, keine Verpfändung)

Stellen sich nachträglich falsche oder unvollständige Angaben heraus, ist der Verkäufer berechtigt:

  • vom Vertrag zurückzutreten oder
  • den Ankaufspreis nachträglich anzupassen oder
  • Schadenersatz zu verlangen

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsarten können sein:

  • Banküberweisung
  • Barzahlung (im gesetzlichen Rahmen)
  • Leasing oder Finanzierung über Drittanbieter

Der gesamte Kaufpreis ist vor oder spätestens bei Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Verkäufer ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

8. Lieferung, Übergabe und Annahmeverzug

Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Ort und Zeitpunkt.

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe auf den Kunden über.

Nimmt der Kunde das Fahrzeug nicht termingerecht ab, kann der Verkäufer:

  • eine angemessene Nachfrist setzen
  • nach Ablauf vom Vertrag zurücktreten
  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen

9. Export und Auslandsverkäufe

Bei Verkäufen ins Ausland ist der Kunde verantwortlich für:

  • Verzollung
  • Exportkennzeichen
  • Transport
  • Einhaltung der Importvorschriften des Bestimmungslandes

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Fahrzeug im Bestimmungsland zugelassen werden kann.

10. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:

  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn
  • Nutzungsausfall

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

11. Probefahrten

Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für während der Probefahrt verursachte Schäden, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.

12. Online-Inhalte

Fahrzeuginserate, Fotos und Beschreibungen dienen der allgemeinen Information. Irrtümer, Tippfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Ausstattungsangaben sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung des Verkäufers und den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

14. Verrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

15. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16. Änderungen der AGB

Der Verkäufer kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Arifi Automobile AG. Für Konsumenten gelten zwingende gesetzliche Gerichtsstände.